Interessenschwerpunkte
Als Zivilrecht werden die Normen bezeichnet, die die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander ordnen. Das Zivilrecht ist im wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB geregelt.
Beispiele dafür sind unter anderem:
- Kaufrecht
- Werkvertragsrecht
- Dienstvertragsrecht
- Gewährleistungsrecht
- Grundstücksrecht
- privates Baurecht
- Schadensersatzrecht
Sämtliche Streitfälle zwischen Mieter und Vermieter, also Mieterrecht und Vermieterrecht. Darunter fallen Streitigkeiten über Kündigung, Eigenbedarf, Mietminderung, Betriebskostenabrechnung, Mietmängel, Mietkaution, Tierhaltung usw.
Ohne Testament bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch Ihre Erben, das ist die sog. Gesetzliche Erbfolge.
Wer mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist, sollte unbedingt ein Testament machen. Das kostet zwar ein wenig Zeit, kann den Erben aber viel Ärger ersparen. Wenn Sie z.B. verheiratet sind und keine Kinder haben, erbt der Ehepartner nicht automatisch das gesamte Vermögen. Der Partner erhält bestenfalls 75% des Vermögens, wenn es kein Testament gibt. Die verbleibenden 25% bekommen die Eltern oder die Geschwister des Gestorbenen. Haben Sie z. B. Immobilien oder Unternehmenswerte, kann das für Ihren Ehepartner schnell zum Problem werden – denn er muss etwaige Miterben auf Wunsch innerhalb von zwei Monaten nach Erbantritt auszahlen.
Ich berate Sie auch gerne in folgenden weiteren Bereichen:
Das Verwaltungsrecht beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Verhältnis des Bürgers zu einer Behörde.
Einige anzuwendende Vorschriften sind beispielsweise:
Kündigungsschutzrecht, Verhaltensbedingten Kündigung, Abmahnung, Betriebsbedingte Kündigung.
Das Familienrecht umfasst nicht nur Ehescheidungen, sondern regelt darüber hinaus die verschiedensten Rechtsverhältnisse wie z.B. Sorgerecht, Unterhaltsansprüche, Umgangsrecht usw.
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